ILLUSTRIERTE GESCHICHTE |
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BLÜTEZEIT DES BAROCK
BERGBAU UND MÜNZRECHT |
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Die Stolberger Grafen nutzten das ihnen von König und Reich zugestandene Recht (Münzregal) und prägten über lange Jahre Silbermünzen, die den Reichtum, Wohlstand und die Attraktivität der Region begründeten und demonstrierten (1). |
So ist manche Halde gut versteckt, Stollen sind verschlossen oder zuweilen, wie auch alte Schächte, eingebrochen und unter dichtem Unterholz verborgen. Attraktiv als Wanderweg ist der Silberhütter Graben mit einer Gesamtlänge von 25,5 km, der südlich von Breitenstein die Quellwasser aufnahm und sie bis nach Silberhütte bei Harzgerode führte (2). Die ursprüngliche Aufgabe aller Grabensysteme war es, zusammen mit den Teichen für die ständige Wasserversorgung nahe der Bergwerke zur Gewinnung von hydromechanischer Energie zu sorgen. Von den einstmals sehr zahlreichen Teichen existieren heute im Raum Straßberg noch sieben, alle in idyllischer Lage eingebettet in Wald und Wiesen. Sie sind Bestandteile des technischen Flächendenkmals „Unterharzer Teich- und Grabensystem“. Die heutigen Spuren der bergbaulichen, wasserwirtschaftlichen und hüttentechnischen Vergangenheit sind letzte Zeugen einer umfangreichen Industrialisierung unter der weitsichtigen Führung der Stolberger Grafen im 18. Jahrhundert.
Dr. G. G. Schulz Goslar, den 12. 7. 2014
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Stolberger Münzen | ||||
Eintrachttaler (Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla) |
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2/3 Taler |
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Ausbeutetaler 1722, Stolberg Schulz 1021/11
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Dukat Schulz Gold 4004/05 |
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Ausbeutetaler 1717, Stolberg Stempel von Christian Wermuth und Johann Jeremias Gründler. Auf das Reformationsjubiläum und den Erfolgreichen Bergbau. Die geharnischten Brustbilder der beiden Brüder mit großen Allongeperücken und im Mantel nebeneinander nach rechts, am Arm des vorderen Signatur C.W. / Bergmann am Haspel über Grubenaufriss mit einer Strecke und einem Ort im Strossenbau, am Haspelseil Kübel mit der Aufschrift: IUBI-LEVM, unter dem Abschnitt Datum und Münzmeisterinitialen. Friederich 1581, Davenport 2799, Müseler 66.1/58, Slg. Friederich 856 (130 Schulz 1016/11 (Siehe Doerk, E.(2014) Reformation in Nummis S.198) |