ILLUSTRIERTE GESCHICHTE
 

 
     
 

1706 UND 1719

 
     
 

  Unter Christoph-Friedrich wurde der Umbau des Schlosses Stolberg 1720 vollendet. (1711 erließ er eine Hofordnung: siehe hier)

1706 und 1719 teilte er die Grafschaft mit seinem jüngeren Bruder Jost-Christian. Christoph-Friedrich verblieb im Stammschloss zu Stolberg und Jost-Christian gründete die neue Grafschaft Stolberg-Roßla und baute das dortige Wasserschloss zu seiner Residenz aus.  
Zu seinem Enkel Graf Wilhelm (1748 – 1826)

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Im Anschluss an diese Teilung wurde für alle Linien die Primogeniturordnung eingeführt, die 1740 vom Kaiser bestätigt wurde.

 

Veranlasst durch den Reichtum der Grafschaft und politisches Machtstreben riss der Kurfürst von Sachsen die Landeshoheit über die Grafschaft Stolberg mit Gewalt an sich. Das unmittelbare Verhältnis des Grafen zu Kaiser und Reich wurde von Kursachsen nicht eingeschränkt; unangetastet blieben Bergrecht, Münzrecht, Amtsgerichtsbarkeit und eigenes Konsistorium.
 

Mit dem Tod des Fürsten Johann Martin 1982 starb die Linie Stolberg-Roßla aus. Laut Testament ist dessen Alleinerbe Alexander Graf zu Stolberg-Wernigerode.

 
 
 
 

 

 

 

Comitatus Stolbergici, 1736 - Karte von Johann Friedrich Penther (1693-1749), zeigend die Teilung Stolberg und Roßla.   Kolorierter Kupferstich der Stadt Stolberg, F. Hablitscheck, Foto: Janos Stekovics   Christoph Friedrich Graf zu Stolberg-Stolberg (1672-1738), Foto: Janos Stekovics  Henriette Katharina Gräfin zu Stolberg-Stolberg, geb. Freiin von Bibra und Modlau (1680-1748), Foto: Janos Stekovics